Rupen Tschilinguirian
während des Völkermords an den Armeniern 1915/16
dargestellt an Hand von Akten des Politischen Archivs des deutschen Auswärtigen Amts
Tschilinguirian war seit 1910 verheiratet mit der Deutschen Helene Maria Anne (genannt Janni) geb. Apell, mit der er zwei Kinder hatte. Die Eltern der Frau Tschilinguirian-Apell lebten in Lausanne/Schweiz. Sein Schwiegervater hatte in der deutschen Armee gedient und war Leutnant der Reserve außer Diensten. Er hatte gute Beziehungen zu deutschen Diplomaten, über die er Druck zu machen versuchte, um das Schicksal von Rupen Tschilinguirian zu erkunden.
Rupen Tschilinguirian war angeblich Ende August 1915 bei einer Reise von seinem Deportationsort Tschangri nach (möglicherweise) Angora von Wegelagerern überfallen und getötet worden. Informationen seiner Frau, daß er noch später lebend gesehen worden war, erwiesen sich nach Recherchen der deutschen Botschaft in Konstantinopel als falsch.
Nach den Informationen der deutschen Botschaft waren vier der zwölf Wegelagerer zwar festgenommen worden, doch über einen Prozeß oder irgendwelche Maßnahmen gegen sie geht aus den Akten der deutschen Botschaft nichts hervor.
Obgleich die deutsche Frau von Rupen Tschilinguirian als auch seine Schwiegereltern lange Zeit versuchten, Details über das genauere Schicksal Tschilinguirians herauszubekommen, blieben ihre Bemühungen erfolglos. Die Akten der deutschen Botschaft belegen, wie schwierig es selbst für die verbündeten Deutschen war, ein Einzelschicksal aufzuklären. Sie belegen allerdings auch, daß die deutschen Diplomaten keinen sonderlichen Druck auf die türkische Regierung ausübten.
1915-07-26-DE-001
Seine Tochter ist mit dem türkischen Unterthanen Roupen Tschilinguirian wohnhaft in Maband Sohak Pankalti Constantinopel verheiratet. Vor einigen Wochen erhielten die Eheleute Apell aus Constantinopel einen Brief, in dem ihre Tochter ohne Angabe des Grundes darum bat, dass Frau Apell sofort kommen möge, welcher Bitte sie auch sogleich nachkam. Dieser Tage hat nun das Kaiserliche Konsulat das in Abschrift beifolgende Schreiben seiner Frau erhalten, aus dem ersichtlich ist, dass sein Schwiegersohn von den türkischen Behörden in das Exil nach Kangari verbracht worden ist . Er ist Arzt und war zuletzt als Militärarzt in der türkischen Armee tätig. Wie Herr Apell angibt, hat er sich niemals an den armenischen Freiheitsbestrebungen beteiligt und ist nach seiner Ueberzeugung als Unschuldiger verbannt worden. Herr Apell möchte daher alles versuchen , damit der Verbannte wieder nach Constantinopel zurückkehren kann, oder, wenn dies nicht zu erreichen ist, wenigstens die Genehmigung erhält, während der Dauer des Krieges seinen Aufenthalt in Deutschland zu nehmen.
Herr Apell ist mir seit langer Zeit als eine sehr ehrenwerte, patriotisch gesinnte Persönlichkeit bekannt. Er ist Reserve-Offizier-Veteran des Krieges 1870/71, vermögend und hat in Deutschland gute Beziehungen. Er hat sich hier an allen Unternehmungen zur Fürsorge hilfebedürftiger Deutscher hervorragend beteiligt.
Ich komme gern seiner Bitte nach, die dahin geht, die Kaiserliche Botschaft zu ersuchen, ihm nach Möglichkeit in seinen Bemühungen beizustehen und ihm zu raten, welche Schritte er von hier aus noch unternehmen könnte, damit sein Schwiegersohn baldmöglichst wieder in Freiheit gesetzt werde. Falls nach Lage der Sache nur ein Aufenthalt in Deutschland zu erlangen wäre, würde er auch bereit sein, die erforderlichen Garantieen zu stellen.
Konstantinopel, 9. Juli 1915.
Sehr geehrter Herr Konsul!
In Anbetracht der guten Beziehungen, welche Sie mit meinem Mann verbinden, richte ich diesen Brief an Sie, und bitte Sie herzlich den sehr ernsten Inhalt mit meinem Mann zu besprechen und ihm zu raten.
Eine Folge der vergangenen durch die Presse bekannten hiesigen Vorgänge war, daß man die intellektuellen Elemente des Kreises, dem mein Schwiegersohn angehört, so schnell wie möglich von hier entfernte. Gegen meinen Schwiegersohn liegt nichts vor, mein Mann ist überzeugt, ebenso wie ich es bin, daß er Parteien fern stand, auch ist keine Beschuldigung gegen ihn erhoben auch hat keine Hausdurchsuchung stattgefunden. Mein Mann soll sich in dem Gedanken beruhigen, der auch uns aufrecht erhält, daß mein Schwiegersohn unschuldig ist.
Meine Tochter hatte sich an unser Konsulat gewandt und war von ihm an die Kais. Botschaft verwiesen worden, und diese gab uns einen treuen Berater in der Person eines Herrn Geheimrat Mordtmann, der mir riet jede zur Gebote stehende Verbindung zu nützen. So habe ich daraufhin auch bei Exc. von der Goltz um Fürbitte gebeten. Die Botschaft hat vermittelt, daß mein Schwiegersohn nicht nach Ejash in Gefangenschaft sondern nach Kangari ins Exil gesandt wurde. Die Ermittlung des Herrn Feldmarschall ergab folgendes: Wenn eine Garantie geboten würde, daß mein Schwiegersohn während des Krieges Deutschland nicht verläßt, da ja wohl an ein Eintreten in unser Heer als freiwilliger Arzt im Moment nicht gedacht werden kann, da er unsere Sprache nicht beherrscht, so wies man nicht von der Hand ihn nach dort zu entlassen.
Ich füge hinzu, daß es das günstigste wäre, was ich für ihn erwirken könnte, wenn er wie schon mehrere seiner Leidengefährten, wieder hierher entlassen würde. Da dies aber jedenfalls nicht zu erwirken ist, so wäre der zweite günstigste Fall der Aufenthalt während des Krieges in Deutschland und die Erlaubnis nach dem Krieg hierher zurückzukehren, wo ihm eine gute, mit der Zeit glänzende Existenz gesichert ist. (Schweiz, Frankreich und England sind ausgeschlossen, da dort Propaganda Komitées bestehen sollen.) Wird man diese günstige Verfügung, mangels der Garantien nicht erreichen können, so ist ein dauernder Aufenthalt außerhalb der Türkei und ein neuer Anfang einem ungewissen Schicksal hier vorzuziehen.
Er kann hier vergessen oder weiter verschickt werden, wenn nicht schlimmeres. Hilfe und Fürsprache giebt es für uns nur bei Deutschland, die anderen Verbindungen nützen uns nichts.
Mein Mann hat Verbindungen, Herr Konsul, er soll sie nützen wo und wie er kann und so schnell wie möglich, denn die Lage der Armenier hier ist sehr ernst. Eine Bitte bei Sr. Majestät, wenn es sich nicht lange hinzieht, eine Empfehlung seiner Ihnen bekannten militärischen Verbindungen hier bei Exc. von der Goltz kann uns in der ernsten Lage helfen. Man hat doch Vertrauen zu meinem Mann und wird eine Garantie seinerseits nicht abweisen.
Dieser Brief geht durch die Vermittelung der Gesandtschaft. Grüßen Sie meinen Mann herzlich und bitten Sie ihn mir nur zu schreiben wie es ihm und den Meinen geht, besonders der kleinen Bärbel. Auch sonst möchte ich keine Fragen von Bekannten.
Im Vertrauen auf Ihre Güte bitte ich herzlich: Helfen sie uns!
1) Frau Apell, Mutter der Frau Tschilinghirian, wollte in erster Linie die Erlaubnis für ihren Schwiegersohn erwirken, nach Deutschland überzusiedeln.
Angeblich hatte Bedri bej s. Z. dem Adjutanten von v. d. Goltz erklärt, daß wenn Garantie dafür geleistet würde, daß der Dr. Tsch. in Deutschland Nichts feindseliges gegen die Türkei unternähme, die Erlaubnis erteilt werden könnte.
Bedri bej hat mir gegenüber jede dahin gehende Äußerung in Abrede gestellt, und es erledigt sich dadurch die Frage, von welcher Seite und in welcher Form die verlangte Garantie geleistet werden könnte. Um gegenseitigen Dementis, die nur zu peinlichen Auseinandersetzungen geführt hätten, zu entgehen, habe ich vorläufig Frau Apell nichts mitgeteilt.
2) wollte Frau A. die Transferierung des Dr. Tsch. vom Tschangri, wo er angeblich nicht in Sicherheit sein sollte, nach Angora betreiben.
Bedri bej meinte, daß Angora vorzuziehen sei, und daß ein diesbezügliches Gesuch nicht aussichtslos sei.
Frau Apell hat darauf den Adjutanten von v. d. Goltz P. gebeten, ein Gesuch in diesem Sinne aufzusetzen und einzureichen.
M. E. können wir vorläufig Nichts weiter tun, als Frau Apell und ihre Tochter bei ihren Schritten zu beraten, ohne direkt einzugreifen.
Frau A. ist jetzt mit ihrer Tochter und deren Kindern ins Hotel Kroecker übergesiedelt.
1915-08-26-DE-002
Lausanne, 26. August 1915
Eur. Durchlaucht
1) gestattet sich der ganz gehorsamst Unterzeichnete die von einem meiner Freunde in Erfurt, wo ich früher wohnte, gefertigte Aufnahme eines Gesangbuches ehrfurchtsvoll zu überreichen in der Annahme, dass dies Bild für Höchstdieselben ein gewisses Interesse haben dürfte.
Das mit Silber beschlagene Buch wurde 1896 in Wandersleben, einem preußischen Dorf zwischen Erfurt und Gotha bei Reparatur der dortigen Kirche in einer Gruft gefunden und wird, so viel mir bekannt, in der Kirche verwahrt. Die Buchstaben der Inschrift sind zu deuten:
Anna Agnes geb. Gräfin von Hohenlohe und Lauenburg, Gräfin zu Gleichen, Spiegelberg und Pyrmont, Frau zu Conna, Philipp Ernst Graf zu Gleichen, Spiegelberg und Pyrmont, Herr zu Conna. Größe 16 x 9,5 cm.
Ich zweifle nicht, dass dies Familiendenkmal auf Eur. Durchlaucht Ersuchen herausgegeben wird.
2) Diese Gelegenheit benutze ich noch um der Kaiserlichen Botschaft meinen verbindlichsten Dank für die tatkräftige Hilfe und die wertvollen Ratschläge auszusprechen, die meiner dort bei unserer verheirateten Tochter Frau Dr. med. Tschilinguirian seit 2 Monaten zum Besuch weilenden Frau zuteil geworden sind.
Herr Geheimrat Mordtmann hat sich ihrer sehr angenommen, aber leider läßt sich die durch Exilierung hervorgerufene bedauerliche Lage meines Schwiegersohnes von hier aus nur schwer beurteilen. Ebenso gering ist auch der Einfluss, den ich von hier aus auf Besserung seiner Lage erzielen konnte, sodass ich die untertänigste Bitte auszusprechen mir erlaube, es möge die Kaiserliche Botschaft sich weiter der Angelegenheit annehmen, den beiden Damen wegen der Familie in ihrer Sorge um das Leben meines unschuldig verschickten Schwiegersohnes beistehen und ihnen nach Möglichkeit freundlichst zu helfen.
Der Kaiserliche Gesandte in Bern, Herr Freiherr von Romberg, den ich unlängst in gleicher Sache zu sprechen die Ehre hatte, hat mir in liebenswürdiger Weise seine Unterstützung zugesagt. Möchten doch alle Bemühungen von gewünschtem Erfolg begleitet sein.
In höchster Verehrung verharre ich
[Antwort Botschaft Konstantinopel 15.9.]
Was die Angelegenheit Ihres Schwiegersohnes, des Dr. med. Tschilinguirian anbetrifft, so dürfte Ihnen wohl schon durch Frau Apell bekannt geworden sein, daß Genannter Ende August auf dem Wege von Kianghri nach Angora von Mörderhand gefallen ist. Die Kaiserliche Botschaft bedauert lebhaft diesen traurigen Ausgang und hat in Verbindung mit dem Kaiserlichen Generalkonsulat Vorsorge getroffen, damit Frau Apell mit ihrer Tochter und ihren Enkelkindern ungefährdet nach Deutschland zurückkehren kann. Ich möchte noch hinzufügen, daß nach Auskunft der Hohen Pforte vier von den Mördern, deren Opfer Ihr Schwiegersohn geworden ist, festgenommen sind und die Verfolgung der übrigen fortgesetzt wird.
1915-09-04-DE-002
Meine Bitte geht nun dahin, die Kaiserliche Botschaft möchte dringend die geeignet scheinenden Schritte unternehmen, damit mein Mann endlich aus der Türkei herauskommt.
Mit gehorsamsten Dank im voraus
1915-09-04-DE-003
Im Mai 1914 siedelte es nach Constantinopel über wo es meinem Schwiegersohn in kurzer Zeit gelang sich eine nette Praxis zu erweben.
Als der Weltkrieg ausbrach und die Türkei mobilisierte trat mein Schwiegersohn in das K. Ottom. Sanitätscorps als Arzt ein.
Leider gestalteten sich die Verhältnisse im Laufe des Feldzuges in Armeniern so ernst, daß man auch gegen die in der europäischen Türkei wohnenden Armenier, welchem Volksstamm mein Schwiegersohn angehört, Mißtrauen hegte und gegen sie einschritt wie hinlänglich bekannt ist. Mein Schwiegersohn hatte vorher verschiedentlich öffentliche Vorträge über sanitäre Einrichtungen, Hygiene etc. gehalten und ist auch in armenischen Kreisen als lyrischer Dichter bekannt. Von politischen Umtrieben hat er sich ferngehalten und das ist wohl auch der Grund, daß man ihn nicht gefangen setzte, ihn aber ins Exil nach Kengari sandte, trotzdem wie mir mitgeteilt wurde, keinerlei Beschuldigung gegen ihn erhoben worden war; ebensowenig hat bei ihm eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Da meine Tochter nun mit ihren 2 Kindern allein war, bat sie meine Frau telegraphisch doch zu ihr zu kommen, was diese auch sofort tat. Die Frauen haben alsdann in Constantinopel bei dem K. Generalkonsulat bezw. der K. Botschaft um Hilfe und Schutz gebeten, die ihnen auch, soviel ich aus den spärlichen brieflichen Nachrichten ersehen kann, in gewissem Grade zuteil wurden.
Heute aber erhielt ich durch freundliche Vermittelung des hiesigen K. Consulates eine Nachricht von meiner Frau, daß auch die Familien der Exilierten wohl nach Anatolien oder sonstwohin abgeschoben werden würden, wodurch auch meine Frau als Reichsdeutsche mit bedroht sein dürfte, da sie meine Tochter nicht allein ihrem Schicksal überlassen wird.
Man hatte, wie mir im Juli meine Frau mitteilte, von türkischer Seite zugestanden, meinen Schwiegersohn zu entlassen, wenn er für die Dauer des Krieges nach Deutschland ginge und für sein Bleiben daselbst Garantie geboten würde. Welcher Art diese Garantie sein soll, habe ich bisher leider nicht in Erfahrung bringen können. Herr Prof. Dr. Israel, an den ich mich u.A. wandte, ist gern bereit für seinen Berufsgenossen etwas zu tun, doch ist zweifelhaft, ob er etwas erreicht. Ich habe dann mit einigen deutschen Hospitälern Verhandlungen angeknüpft um meinen Schwiegersohn als Volontair unterzubringen, da er wohl nicht in die deutsche Armee übernommen werden kann bin aber noch ohne bestimmte Antwort. Auch der K. Gesandte in Bern, Exzellenz von Romberg hat mir wie der hiesige K. Konsul H. Filsinger, mit dem ich befreundet bin, seine Unterstützung zu gunsten der Meinigen nicht versagt und heute wage ich die untertänigste Bitte auszusprechen das K. Auswärtige Amt möge die Güte haben, wenn angängig in Constantinopel dahin zu wirken, daß den fünf Bedrohten kein Unheil widerfährt und meinem Schwiegersohn die Ausreise mit den Seinigen nach Deutschland gestattet wird.
Ich bin Kombattant von 1870/71, war Offizier im Beurlaubungsverhältnis und diene auch gegenwärtig noch dem Vaterlande, wenn auch ohne Waffe.
Für gütige Hilfe, die dringend not tut, wäre ich außerordentlich dankbar.
Mit ganz gehorsamstem Dank
kais. Botschaftskanzler, Stempel, an Absender zurückzusenden.
1915-09-17-DE-001
Frau Dr. Tchilinguirian, aus Konstantinopel hat sich hier gemeldet und gebeten, es möchten Schritte getan werden, damit ihr Gatte, der von den türkischen Behörden nach Eskicheir deportiert wäre, die Möglichkeit erhalte, die Türkei zu verlassen. In der anliegend beigefügten Eingabe vom heutigen Tage hat sie die Einzelheiten mitgeteilt, die ihr über den Aufenthalt ihres Mannes bekannt geworden sind. Sie gibt an auf der Kaiserlichen Botschaft bekannt zu sein.
Euerer Durchlaucht beehrte ich mich anheimzustellen das Weitere veranlassen zu wollen.
Dr. Tschiliguirian telegraphiert 12./25. 8. daß er mit Varushan nach Ajasch geht; von Frau Tsch. am 26.8. beantwortet (tel.) Tel. nicht zurückgekommen 27.8. Freitag! Schritte der Botschaft 28.8. auf dem Ministerium das tel. Befehl giebt Tsch. in Kiangri zu belassen.
2/9 einer am 21/8 von hier nach Kiangri geschickte dort am 26/8 abgestempelte Karte kommt als unbestellbar zurück (partie sans laisser d’adresse).
Bedri bej hält es für gut, daß Frau Tsch. abreist (mit Dr. Weber);
Frau Apell erhält Vessika auch für Frau Tsch. nach Deutschland (!); will nicht eher abreisen, als sie Gewißheit über das Schicksal des Dr. Tsch. hat.
Haig E [Der Armenier Haig (oder auch Haigh) Effendi ist fester Mitarbeiter der deutschen Botschaft.] . meldet, daß keine Antwort auf der Dahilié eingetroffen.
Am 11.9. liest mir Aziz bej ein längeres Tel. aus Tschangri vor, wonach Dr. Tschilinghirian mit seinen Reisegefährten im Ganzen fünf Personen am 13/26 August bei Kaledjik (zwischen Tschangri und Angora) von Wegelagerern überfallen und umgebracht worden sei, am 12.9. bitte ich A. bej um Abschrift des betr. Telegrammes (schriftlich; Stg.; durch Haigh E.); A. bej verspricht Abschrift für Vntg.;
13/9 Haigh E. meldet, daß er uns einige Worte habe abschreiben können;
14.9. derselbe meldet, daß er Aziz bej nicht habe sprechen können, u. daß man Schwierigkeiten mache. Haigh wird beauftragt, unter allen Umständen Todestag und –art zu verifizieren, behufs vorläufiger Mitteilung an Frau Apell.
16.9. Haigh bringt die anliegende Notiz, deren Inhalt ich [nicht entziffert] an Frau Tschilinguirian mündlich mitteile.
[Folgt ein Schriftstück in osmanischer Schrift mit folgender Anmerkung:] Anl. zu Aufzeichnung vom 2. u. 16/9 zu 7734 [das Schreiben von Michahelles]
2) Am 15. habe ich der Frau Dr. Tsch. das Resultat unserer Erkundigungen auf dem Ministerium des Innern betr. das Schicksal ihres Mannes mitgeteilt;
3) Sie bat bei dieser Gelegenheit Schritte zu tun, um die folgenden Gegenstände, die sich im Besitze ihres Mannes befanden, wieder zu erlangen:
2. goldener Siegelring mit Stein; auf dem Stein R. T.;
3. ein Paar Manschettenknöpfe Mattgold mit Smaragden;
4. Baargeld, mindestens 10 Pfund;
5. ein grauer, moderner Koffer, mit der Marke einer Erfurter Fabrik;
ferner: medizinische Instrumente, und Aufzeichnungen, verschiedene Effekten (darunter: schwarzer Anzug, Reisebett, Fez etc.
1915-09-18-DE-002
Mit einstweiligem verbindlichem Danke
1915-09-23-DE-002
Ich habe den Inhalt der Ihnen in Sofia über das Schicksal Ihres Mannes gemachten Mitteilungen zur Kenntnis des Ministeriums des Innern gebracht. Die Akten des Ministeriums enthalten Nichts, was jene Mitteilungen bestätigen könnte, und es ist daher leider mit Sicherheit anzunehmen, daß Ihr Mann auf der Reise von Tschangri nach Angora den Tod gefunden hat.
Wie Ihnen bereits mündlich hier mitgeteilt wurde, hatte Ihr Mann am 25. August die Reise von Tschangri nach Angora angetreten und ist bei Kapali-Dere in der Nähe des Ortes Nunik von einer Räuberbande aus dem Dorfe Böirek (bei Kaledjik) überfallen und getötet worden; das Telegramm des Mutessarrifs von Tschangri, das diese Meldung enthielt, ist vom 30 August datiert, der Tag, an dem der Überfall stattgefunden hat, ist darin nicht näher bezeichnet.
1915-09-30-DE-005
Von meiner Frau habe ich bis heute noch keine Mitteilung über das Unglück; vielleicht ist ein Brief unterwegs, der aber erst nach geraumer Zeit hier ankommen wird, denn die letzte, vom 2. d.M. datierte Karte gelangte am 25. d.M. in meine Hände.
Ich bitte ganz gehorsamst, sich, falls nötig, auch weiter der beiden Frauen gütigst annehmen zu wollen und danke im Voraus hierfür verbindlich.
Ganz gehorsamst
1915-10-04-DE-003
Wenn vier von den Räubern ergriffen wurden, dann ist bestimmt zu ermitteln, auf welche Weise Dr. Tchilinguirian getötet wurde (erstochen, erschossen, gehenkt oder geköpft) und was aus dem Leichnam wurde (begraben, liegen gelassen oder verschleppt). Derjenige welcher sich seiner bemächtigte, wird es wohl wissen, auch an welchem Tage und um welche Zeit (morgens, mittags, abends oder nachts) die Tat geschah. Warum sollte überhaupt mein Mann Tschangri verlassen?
Die türkische Regierung ist für ihre Gefangenen verantwortlich und hat sich also durch ungenügende Bewachung derselben an dem Überfall mitschuldig gemacht.
Darum klage ich die Türkische Regierung der Beihilfe des Mordes an dem Dr. Tchilinguirian an und verlange von ihr wenigstens fünfmal hunderttausend Franken Schadenersatz.
Wird mir diese Summe nicht freiwillig in barem Golde sofort ausbezahlt, so bin ich genötigt, einen Prozeß einzuleiten, da ich durch jener Verschulden vollständig mittellos geworden bin.
Ich begründe die beanspruchte Summe damit, daß mein Mann eintausend Franken monatlich anfangs verdient hatte und bei seiner außerordentlichen nachweislich tadellosen Gesundheit noch mindestens 50 Jahre hätte arbeiten können.
Außerdem verlange ich, daß die ganze Räuberbande von zwölf Personen vor deutsch-botschaftlichen Augenzeugen(an meiner Statt) gehenkt wird; wenn die türkische Regierung weiß aus welchem Dorfe die Leute stammen, so weiß sie auch genau wo sie sind.
Hierdurch bitte ich die Deutsche Botschaft allerinständigst mir zu meinem Rechte zu verhelfen, schon aus menschlichen Mitleidsgründen, besonders da ich durch Witwenschaft wieder das Anrecht auf meine frühere Staatsangehörigkeit habe.
Zu meinem Bedauern besteht gar keine Aussicht, daß Ihnen seitens der Türkischen Regierung die von ihnen verlangte Genugtuung für die Ermordung Ihres Ehemannes zu teil werden wird, sei es in Form einer Geldentschädigung, sei es durch die Hinrichtung der Mörder im Beisein deutscher Beamter. Auch ist die Kaiserliche Botschaft abgesehen von anderen Erwägungen nicht in der Lage, Ihre diesbezüglichen Ansprüche zu vertreten, weil Ihr verstorbener Mann Türkischer Untertan war und Sie durch die Eheschließung mit ihm den Anspruch auf den deutschen Schutz verloren haben. Die diesseitige Verwendung in Ihrer Sache muß sich auf nichtamtliche Schritte beschränken, von denen ich mir unter den gegebenen Verhältnissen keinen praktischen Erfolg versprechen kann.
1915-10-05-DE-011
Der Dr. med. Roupen Tschilinguirian, eine in den hiesigen Armenischen Kreisen bekannte Persönlichkeit, wurde mit vielen anderen Armeniern am 24. April d.Js. verhaftet, um nach Anatolien verbannt zu werden (vgl. hierüber Bericht Nr. 267 vom 30. April). Er hatte in Azadamart, dem hiesigen Organ der Partei Daschnakzutiun, Artikel medizinischen Inhalts und lyrische Gedichte veröffentlicht, von denen eines als Allegorie auf die Massakres von Adana betrachtet wird. Außerdem war er mit einem gewissen Varnschan, der als Dichter der Armenischen Massakres bezeichnet wird, befreundet. Diese Umstände waren der Grund seiner Entfernung aus der Hauptstadt. Ursprünglich sollte er nach Ajasch bei Angora verschickt werden, wo die schwerer belasteten Persönlichkeiten untergebracht und zum Teil in Polizeihaft gehalten wurden; auf diesseitige Verwendung wurde er in Tschangri (Kiangri) interniert, wo die Verbannten sich frei bewegen und ihren Berufen nachgehen konnten.
Frau Dr. Tschilinguirian und ihre Mutter, Frau Apell, haben dann Schritte unternommen, um für den Genannten die Erlaubnis zur Rückkehr hierher und zur Übersiedelung nach Deutschland zu erwirken. Die türkischen Behörden lehnten indes beides ab, weil sie - wie aus den Äußerungen der betreffenden Beamten hervorging - den Dr. Tschilinguirian für einen jener "Intellektuellen" hielten, deren Einfluß auf die Massen sie fürchteten. Wie Frau Apell hier angab, hatte zwar der bekannte Polizeipräfekt Bedri bej geäußert, daß dem Dr. Tschilinguirian unter genügender Garantie für sein Wohlverhalten die Reise nach Deutschland gestattet werden könnte, doch hat Bedri bej, als er von einem Beamten der Kaiserlichen Botschaft darüber befragt wurde, jede dahin gehende Äußerung in Abrede gestellt.
Schließlich versuchten noch die beiden Damen für den Dr. Tschilinguerian die Erlaubnis zu erwirken seinen Aufenthalt in Angora zu nehmen, als hier am 26. August ein Telegramm von ihm einging, daß er denselben Tag nach Ajasch überführt werden sollte. Das Ministerium des Innern gab auf die diesseitigen Schritte hin sofort telegraphische Anweisung den Genannten in Tschangri zu belassen bezw. ihn dorthin zurückzubefördern. In Beantwortung dieses Telegramms meldete dann der Gouverneur von Tschangri unter dem 30. August, daß der Dr. Tschilinguirian, nachdem er am 26. desselben Mts. Tschangri verlassen hatte, in der Nähe von Kaledjik von Wegelagerern angefallen und umgebracht worden war, sowie daß vier von der aus 12 Individuen bestehenden Bande durch die Behörden festgenommen waren. Erst nach wiederholten Anfragen und nach Verlauf von mehreren Tagen teilte das Ministerium diese Nachricht hierher mit; Frau Tschlilinguirian ist daraufhin mit Hilfe der Kaiserlichen Botschaft, die sich zu diesem Zwecke mit dem Kais. Generalkonsulat in Verbindung gesetzt hatte, am 16. v.Mts. mit ihrer Mutter, Frau Apell, und ihren beiden Kindern nach Deutschland abgereist, ohne weiter von den türkischen Behörden belästigt zu werden.
Der Verdacht liegt nahe, daß der Überfall, dessen Opfer der Dr. Tschilinguirian geworden ist, von Anführern des Komités veranlaßt und von den Behörden geduldet, wenn nicht begünstigt worden ist, doch ist es nach Lage der Sache ausgeschlossen einen positiven Beweis hierfür beizubringen und auch das gegen die Mörder eingeleitete Verfahren dürfte diesen Punkt nicht aufhellen. Im Übrigen hat das Ministerium auf diesseitigen Antrag Weisung gegeben, den Verbleib der im Besitze des Verstorbenen befindlich gewesenen Wertsachen und Gegenstände festzustellen, und was noch aufzufinden ist, behufs Aushändigung an die Witwe hierher einzusenden.
Wenn Frau Apell in ihren brieflichen Mitteilungen an ihren Mann erwähnt, daß ihr und ihrer Tochter die erbetene Hilfe der Botschaft ”in gewissem Grade”, also wohl nach ihrer Auffassung nicht in genügendem Maße zuteil geworden sei, so übersieht sie, daß die Verwendung der Botschaft für ihre Tochter und ihren Schwiegersohn, die beide türkische Untertanen waren, sich nur auf nicht offizielle Vorstellungen bei den Behörden beschränken mußte. In dieser Hinsicht ist diesseits Nichts unterlassen worden, und Frau Apell und ihre Tochter sind bis zu ihrer Abreise in allen ihren Angelegenheiten mit Rat und Tat unterstützt worden.
1915-10-11-DE-001
Meine Tochter Frau Dr. Tchilinguirian hat auf der Rückreise von Constantinopel in Sofia einen Bekannten getroffen, der früher in der türkischen Marine war und ihr erzählt hat, dass er auf der Königlich Bulgarischen Gesandtschaft in Constantinopel in Erfahrung gebracht habe, mein Schwiegersohn sei am 25. August a.c. von Kianghri fortgegangen, habe sich am 28. Aug. 2 Stunden lang in Ajasch aufgehalten und sei am 30. in Eski-Schehir angekommen.
Bis jetzt haben wir freilich leider keine Nachricht von ihm persönlich, doch entspringt aus diesem Bericht für uns noch der letzte Schimmer der Hoffnung, dass er noch am Leben ist. Meine Tochter ist persönlich noch der Ansicht, die türkische Regierung habe ein Interesse daran, ihn zu verstecken und wolle dies durch Bekanntgabe seines Todes erreichen. Ein schwacher Trost!
Die Ihrer Tochter in Sofia gemachten Angaben, die sie s.Z. auch hierher mitgeteilt hatte, haben sich leider nicht bestätigt; offenbar liegt eine Personen- bzw. Namensverwechslung vor. Auf dem Ministerium des Innern, bei dem die Kais. Botschaft damals sofort Erkundigungen einzog, war Nichts darüber bekannt; auch ist anzunehmen, daß Ihr Schwiegersohn inzwischen Gelegenheit gefunden haben würde, seinen Angehörigen und Bekannten Nachricht von sich zu geben.
Übrigens hat die Kais. Botschaft Ihrer Tochter Vorstehendes bereits am 23. 9. d.J. Jnr. 7734 unter der von ihr angegebenen Adresse nach Wien mitgeteilt.
1915-10-27-DE-001
Beweisen Sie um Gottes Willen durch nochmaliges allerenergischstes Einschreiten bei der türkischen Behörde, die Unwahrheit dieser furchtbaren Anschuldigung. Retten Sie durch definitiven Befehl, was noch zu retten ist. Das Blut der Unschuldigen, Frauen, Kinder, Kranke und Greise schreit zum Himmel, der Deutschland mit einem Fluche treffen könnte, wenn es nicht alles tut was in seinen eisernen Kräften steht.
1915-12-08-DE-001
Wie das genannte Ministerium bei dieser Gelegenheit mitteilte, hat der Überfall auf Ihren Mann und seine Reisegefährten am 15/28 August stattgefunden und ist der Tod Ihres Mannes durch eine Schußwunde herbeigeführt worden.
1916-01-03-DE-003
Zweifellos ist es nun auch leicht zu erfahren, auf welche Weise und um welche Zeit sich der Überfall auf meinen Mann abspielte und was aus seiner Leiche geworden ist.
Dieses bitte ich inständigst mir noch mitteilen zu wollen.
Sa veuve, prénommée et ses deux enfants mineurs : Léon Vahaken né à Lausanne (Suisse) le 1er août 1912 et Semiramis, née le 10 Juillet 1914 à Constantinople, issus de son mariage avec Hélène Apell.
Lausanne, le vingt et un décembre quinze.
[2 Beglaubigungs-Stempel]
Vollmacht
Ich, Unterzeichnete Helene Maria Anna geborene Apell Witwe des Rupen Tchilinkirian [nicht entziffert] gegenwärtig in Lausanne wohnhaft erteile hiermit Vollmacht an Herr Geheimrat Mordmann bei der Kaiserlichen deutschen Botschaft in Konstantinopel um, in meinem Namen und im Namen meiner beiden unmündigen Kinder, Leon Vahaken Tchilikirian geboren in Lausanne den 1ten August 1902 und Semiramis, geboren in Konstantinopel den 10ten Juli 1914, die meinem verstorbenen Ehemann geraubten und aufgefundenen und bei der Gerichtsbehörde hinterlegten Sachen entgegenzunehmen [nicht kopiert] zukommen zu lassen, und bei dieser Angelegenheit [nicht kopiert] Maßregeln treffen u. Quittungen geben bis zur [nicht kopiert]
Lausanne, den 21.ten Dezember [nicht kopiert]
Helene Tschili [nicht kopiert]
[2 Beglaubigungsstempel]
[nicht entziffert] betr. Nachlaß Tschilingirian an Djamboladbej. [folgen osmanische Schriftzeichen] unter 20. Eilul meldet Ankara, daß von 1 nichts gefunden sei.
1 Okt. nach Kastamuni [nicht entziffert]
[Botschaft Konstantinopel an das Generalkonsulat Konstantinopel, 21.1.1916]
1917-01-18-DE-002
Nun ist es schon ein Jahr her, daß ich Ihnen die nötigen Erbschaftspapiere übersandte und Sie bat mir, die als Beweis abgelieferten Sachen meines ermordeten Gatten zu übersenden. Bis heute habe ich dieselben vergeblich erwartet und bitte ich Sie herzlichst mir doch gütige Auskunft zukommen zu lassen, warum ich nicht wenigstens den Ehering erhielt.
Mit innigstem Dank für Ihre liebenswürdigen Bemühungen verbleibe ich
Die wiederholten Versuche auf nicht amtlichem Wege (durch Dr. David [Deutscher katholischer Geistlicher in Angora].und dritte) den Nachlas des ermordeten Ehemannes von Frau Tschinlinghirian, der angeblich bei der Mekkemé in Angora hinterlegt war zu retten, sind vergeblich gewesen; die Sache ist nicht weiter angeregt worden.